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Sonntag, 5. September 2010- 01:44

Alternative bzw. komplementäre Pflegemethoden - Überblick und rechtliche Rahmenbedingungen im GuKG

Master Thesis von Gabriele Latour

 

 

 

 

Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt im

eigenverantwortlichen Tätigkeitsbereich des GuKG die Anordnungs- und

Durchführungsverantwortung und im mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich

die Durchführungsverantwortung. Die Pflegeperson übernimmt im

betreffenden Bereich die straf- und zivilrechtliche Haftung für die Anwendung

der alternativen bzw. komplementären Pflegemethode. Grundvoraussetzung

für die Anwendung einer alternativen bzw. komplementären

Pflegemaßnahme ist eine entsprechende Ausbildung. Die Durchführung einer

Maßnahme im Rahmen der Gesundheits- und Krankenpflege setzt die

Einwilligung des betroffenen Menschen oder seines gesetzlichen Vertreters

nach entsprechend verständlicher Aufklärung voraus. Im Rahmen der

Berufspflichten wird von Pflegepersonen gewissenhaftes Arbeiten, beruhend

auf fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen

verlangt.

 

Kurzfassung

Weiterführende systematische Untersuchungen im Rahmen der

Pflegeforschung sind nötig, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen

und um eigenverantwortlich korrekt agieren zu können

Als alternative bzw. komplementäre Pflegemethoden gelten jene Methoden,

die wahlweise oder ergänzend zu anderen bisher angewendeten Methoden

eingesetzt werden. Eine Vielzahl an Methoden zählt zu diesen Überbegriffen.


Revision: 2010/07/29 - 19:06 - geschrieben von: DGKS Susanne Mild © 2007 ÖGwA